…die Abmahnanwälte

Ab dem 1.1.2009 tritt die 5. Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft.
Das bedeutet grob gesagt, dass jeder gewerbliche Händler lizensiertes Verpackungsmaterial verwenden oder es selbst lizensieren muss. Jeder ohne Ausnahme. So soll sichergestellt werden, dass nur noch Verpackungsmaterial in Umlauf gelangt, das bei einem Anbieter des dualen Systems registriert ist. Übrigens gilt das z.B. auch für das verwendete Klebeband oder für als Füllmaterial verwendetes Zeitungspapier. Muss man doch glatt mal bei der Zeitung nachfragen, ob das Tageblatt als Verpackungsmaterial lizenziert ist.

Wer das nicht tut, nun ja, man kann es sich vorstellen, oder? Die Aasgeier warten doch bestimmt schon.

Bedeutet für mich, dass ich für meine paar Luftpolstertaschen als günstigste Lösung für 20 € im Jahr (zumindest im Jahr 2009) einen Lizenzvertrag abschließen kann und damit eine Lizenznummer bekomme und das war es dann. Dafür darf ich dann 120 kg Papier/Pappe/Karton oder 22 kg Kunststoff verschicken. Die Mengen sind ein Witz! Mit einem Bruchteil davon würde ich auskommen.

Ach ja, ich darf in meinem Shop dann ein Symbol verwenden, das zeigt, dass ich lizensiert bin. Ich? Also dass ich so eine Nummer habe. Aber ich darf das nur unauffällig zeigen und nicht etwa damit werben.

Muss alles seine Ordnung haben in good old Germany